Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) gibt es?

Direktversicherung als Gehaltsumwandlung

Die Direktversicherung als Gehaltsumwandlung ist die häufigste Art der bAV. Eine Direktversicherung ist ein Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf Ihr Leben als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen abschließt. Das Bezugsrecht haben Sie oder Ihre Hinterbliebenen. Sie können Alters-, Invaliditäts-, und Hinterbliebenenleistungen versichern.

Es sind Beiträge bis zu 4 % zur Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei.

Zahlungen aus Direktversicherungen sind in der Krankenversicherung der Rentner für gesetzlich Versicherte grundsätzlich mit dem vollen Beitrag krankenversicherungspflichtig. Dies gilt nicht für den Teil der Direktversicherung, der nach Wechsel des Arbeitgebers oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sowie Einrücken des Arbeitnehmers in die Stellung des Versicherungsnehmers privat fortgeführt wurde.

 

Pensionskasse

Selbständiges Versicherungsunternehmen; Einzahlungen sind steuerlich limitiert. Diese Art der bAV ist eher selten.

 

Unterstützungskasse

Rückgedeckt oder „reservepolsterfinanziert“; gewährt formal keinen Rechtsanspruch, beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein. Diese Art der bAV ist eher selten.

 

Direktzusage

Ihr Arbeitgeber bildet Rückstellungen; frei in der Art der Geldanlage, beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein. Diese Art der bAV ist eher selten. 

 

Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds ist im internationalen Sprachgebrauch ein vom Arbeitgeber selbst organisatorisch ausgegliedertes Sondervermögen zum Zweck der Finanzierung der bAV der Mitarbeiter.

 

 

 

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