SIe haben Sich ein teures Fahrrad, E-Bike oder Pedelec gekauft und möchten nun das teure rad versichern? Das ist kein Problem.
Ähnlich wie bei der Vollkasko für ein Auto, können Sie auch Ihr Fahrrad Vollkasko versichern, wenn es kein Versicherungs- oder
Zulassungskennzeichen benötigt.
Dabei ist dann Ihr neues Fahrrad so versichert:
- Diebstahl des Fahrrades
- Verlust des Fahrrades durch Raub / Einbruchdiebstahl
- Teilediebstahl (auch Akku)
- Reparatur infolge von Unfall, Vandalismus, Fall- oder Sturzschäden
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
- Verschleiß (nicht an Reifen und Bremsen) für max. die ersten 3 Jahre
- Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten
- Beschädigung oder Zerstörung von Akku und Motor
- Feuchtigkeitsschäden
- Elektronikschäden
- Neuwertentschädigung, max. 7.500,- EURO
Außerdem ist folgendes Zubehör versichert:
- Anhänger Hygieneartikel Luftmatratze Tachometer
- Beleuchtung Isomatte Luftpumpe Trinkflasche
- Fahrradkompass Kartenhalter Reflektor Werkzeug / Flickzeug
- Fahrradkorb Kartenmaterial Sattelkissen Werkzeugtasche
- Fahrradschloss Kilometerzähler Schlafsack Zelt
- Fahrradtasche Kindersitz Schleppstange
- Fahrradwimpel Kleidung (max. 200,- EURO) Spiegel
- Helm (max. 100,- EURO) Kochgeschirr Steckschutzblech
- Schäden durch Straftat eines Dritten, z. B. Diebstahl, Raub, Vandalismus
- Unfall mit dem versicherten Fahrrad
- Unfall eines Transportmittels (gilt nicht für aufgegebenes Zubehör und Gepäck)
- Feuer
- Die Entschädigungsleistung für Zubehör ist pro Versicherungsfall auf 1.000 EURO begrenzt.
Optional können Sie dazubuchen:
Diebstahl-Zusatzversicherung für Familienfahrräder
Ergänzend zu dem versicherten Pedelec / E-Bike besteht Versicherungsschutz pauschal auch für alle weiteren Fahrräder und Fahrradanhänger im Haushalt des
Versicherungsnehmers für Schäden durch Diebstahl.
Der Versicherer erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert). Die Entschädigungsleistung ist pro Jahr und
Versicherungsfall je Vereinbarung auf 500,00 EURO oder 1.000,00 EURO begrenzt.