Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

„Recht haben“ heißt leider noch lange nicht „Recht bekommen“. Das Risiko einen Prozess zu verlieren, ist immer vorhanden - auch wenn man sich im Recht wähnt. 

Besonders ärgerlich: Oft geht ein verlorener Prozess mit der Kostenübernahme für Anwälte, Gerichtsgutachten und Sachverständige einher. Zudem gilt es bei Streitigkeiten in Vorkasse zu treten. Gerade bei langwierigen Verhandlungen eine nicht zu unterschätzende finanzielle Belastung.

Ob es sich nun aber um Streitigkeiten mit dem Nachbarn oder im Rahmen von Miet- oder Arbeitsverträgen handelt, nur wenige Menschen sind ohne Weiteres in der Lage, spontan für die Kosten aufkommen zu können, die im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung zusammenkommen.

Wenn Sie dieses Risiko vermeiden wollen, sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Schließlich ist es richtig ärgerlich, wenn man aus Angst vor den Kosten klein beigeben muss, obwohl man eigentlich meint, im Recht zu sein.

Eine Rechtsschutzversicherung greift immer dann, wenn in einem Streitfall juristische Hilfe nötig ist. Je nach vereinbarter Leistung übernimmt die Versicherung z. B. die Klärung, wer einen Unfall verursacht hat oder nicht, verteidigt den Arbeitnehmer bei Differenzen mit dem Arbeitgeber oder unterstützt den Mieter im Fall einer Kündigung. Die meisten Rechtsschutzversicherungen funktionieren heute nach dem Modul-Prinzip, so dass man seinen Bedarf individuell absichern kann und entsprechend Flexibilität in der Prämie besteht.

  • Privatrechtschutz
  • Arbeitsrechtschutz
  • Verkehrsrechtschutz
  • Mietrechtschutz
  • Strafrechtsschutz

Was bezahlt eine Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind. Das sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme vor allem:

  • die Kosten Ihres Anwalts nach der gesetzlichen Gebührenordnung,
  • die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder und        Sachverständigengebühren sowie die Vollstreckungskosten,
  • die Kosten Ihres Gegners, soweit Sie diese zu tragen hätten, und Kfz-Vertragsstreitigkeiten,
  • die Privatgutachterkosten in Verkehrsstrafsachen und Kfz-Vertragsstreitigkeiten

 

Unsere Empfehlung:

Der D.A.S. Rechtsschutz Premium

 

Als freie Versicherungsmakler können wir Ihnen die mehrfach ausgezeichnete D.A.S. Premium Rechtsschutzversicherung mit attraktiven Zusatzleistungen anbieten:

Highlights des Tarifs:

  • Verzicht auf Selbstbeteiligung bei Erstberatung,
  • Mediation (außergerichtliches Schlichtungsverfahren) und Rechtsdienstleistungen
  • Leistungsupdate bei Bedingungsverbesserungen
  • die Inanspruchnahme eines D.A.S.-Netzwerkanwalts sowie die telefonische Rechtsberatung und Mediation gelten nicht als Schaden
  • verbesserte Regelung der Selbstbeteiligung (SB)
  • bei Inanspruchnahme eines D.A.S.-Netzwerkanwalts in den ersten beiden Vertragsjahren zahlen Sie nur die halbe SB
  • ab dem 3. Vertragsjahr zahlen Sie dauerhaft keine SB bei Inanspruchnahme eines D.A.S. Netzwerkanwalts auch nach dem Schadenfallkeine Wartezeit insofern ein Vorvertrag besteht
  • Assistance-Leistungen: telefonische Rechtsberatung, Erstellung von Vorsorgevollmachten und des Testaments, Mediation, D.A.S. Netzwerkanwalt
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Was kostet eine gute Rechtsschutzversicherung? 

Beispiel: Eine 4-köpfige Familie mit Absicherung in den Bereichen Privatrecht, Arbeitsrecht sowie Miet- und Verkehrsrechtschutz, inklusive 250 Euro Selbstbeteiligung zahlt beim D.A.S. Premium-Rechtsschutz monatlich nur 24,68 Euro (Brutto Stand 09.2015).

 

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