Krankenzusatzversicherungen

Die Lohnfortzahlung nach der 6. Krankheitswoche: Krankentagegeld.

Ihr Arbeitgeber zahlt bei längerer Krankheit Ihren Lohn oder Ihr Gehalt für 6 Wochen weiter. Sind Sie länger krank, bekommen Sie Krankentagegeld von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses Krankentagegeld ist allerdings erheblich geringer, als Ihr bisheriger Nettolohn. 

Das (Brutto-) Krankentagegeld beträgt 70 % des regelmäßigen beitragspflichtigen (Brutto-) Arbeitseinkommens vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, jedoch höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Dabei wird das Regelentgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Liegen Sie vom Einkommen für der Beitragsbemessungsgrenze (2017: 4.350 Euro Brutto), so ist die Lücke zum vorherigen Lohn umso größer. Bei schwankendem Entgelt wird der Durchschnitt der letzten drei Monate zugrunde gelegt.

Hier ein kleines Beispiel:

Bruttolohn: 2.500 Euro

Nettolohn: 1.624 Euro (Single, über 23 Jahre, Steuerklasse 1, keine Kinder)

Krankengeld nach der 6. Woche: 1.280 Euro

Ihnen fehlen also jeden Monat 344 Euro

 

Auf der Seite der Techniker Krankenkasse können Sie Ihr Krankengeld selber ausrechnen.

Hier ist der Link dazu.

 

Was kostet mich eine Zahnzusatzversicherung? 

Seit der Einführung des Festzuschusssystems für Zahnersatz erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse feste Zuschüsse für Kronen, Brücken und Prothesen. Patienten sind in der Wahl ihres Zahnersatzes frei - die Festzuschüsse ändern sich dadurch nicht. Da diese Zuschüsse nicht den kompletten Umfang abdecken, empfiehlt es sich, eine private Zahnzusatzversicherung bei einem Versicherungsmakler abzuschließen.

 

Berechnung der Festzuschüsse

Welche Zuschüsse Ihnen ihre Krankenkasse zahlt, richtet sich nach dem individuellen zahnmedizinischen Befund, der den Zustand des gesamten Gebisses berücksichtigt. Zahnärzten und Krankenkassen steht ein Katalog mit rund 50 Einzelbefunden zur Verfügung, für die jeweils ein jährlich angepasster Betrag - der Festzuschuss - ausgewiesen ist. Je nach Gebisssituation kann sich der Gesamtbetrag, den Sie von Ihrer Kasse erhalten, aus verschiedenen Festzuschüssen zusammensetzen. Die Zuschüsse decken 50 % der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab, das ist die Behandlung, die beim vorliegenden Befund die Standardtherapie ist. Um die restlichen Kosten abzudecken, müssen Sie eine Zahnzusatzversicherungen abschließen.

 

Erhöhung der Festzuschüsse

Patienten, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen und dabei ihr Bonusheft abstempeln lassen, erhalten von ihrer Kasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren um 30 Prozent gegenüber dem Grundzuschuss.

Für Patienten mit geringem Einkommen gilt eine Härtefallregelung: Sie erhalten den doppelten (Grund-)Festzuschuss, mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung.

 

Kann ich mir den Zahnersatz selber aussuchen?

Ein Vorteil des Festzuschusssystems liegt darin, dass Sie als Patient Ihren Zuschuss für jede wissenschaftlich anerkannte Therapieform einsetzen können. Für welche Art des Zahnersatzes Sie sich entscheiden, bleibt Ihnen überlassen. Sie müssen "lediglich" die Mehrkosten zur gesetzlichen Regelversorgung tragen, die Sie allerdings durch eine Zahnzusatzversicherung ausgleichen können.

Was bedeutet das genau?

Sie können die Regelversorgung wählen, die zum Beispiel aus einer teilweise zahnfarben verblendeten Brücke besteht. Der Festzuschuss beträgt je nach Bonus 50 bis 65 % der Kosten. Sie können aber auch eine ästhetisch anspruchsvollere Versorgung wählen, bei der die Brücke rundum verblendet wird oder ganz aus Keramik besteht. Der Festzuschuss bleibt unverändert, die Kosten für die Zusatzleistung tragen Sie. (Quelle: KZBV)

Von Ihrem Zahnarzt erhalten Sie einen Heil- und Kostenplan. Diesen müssen Sie der Krankenkasse vor der Behandlung zur Genehmigung vorlegen. Er informiert Sie über alle anfallenden Kosten und die Höhe des Festzuschusses. Diesen Heil- und Kostenplan müssen Sie auch Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung vor Behandlungsbeginn vorlegen.

Aber Vorsicht! Hier gibt es große Preis- und noch größere Leistungsunterschiede! Wir helfen Ihne gerne bei der Suche.

 

Einzelzimmer und Chefarzt, für alle, die im Krankenhaus perfekt versorgt sein wollen.

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen eine "auskömmliche Versorgung" im Krankenhaus an. Wie genau die aussieht, ist Ihnen sicher bekannt: Zimmer mit 3, 4 oder gar mehr Betten, ein Arzt, der völlig überfordert ist und keine Zeit für Sie hat und Personal, das die ihm gestellten Aufaben gar nicht erfüllen kann, weil sie viel zu viel zu tun haben. Auch und besonders im Krankenhaus wird durch die Leitung auf Wirtschaftlichkeit geachtet. 

Dies hat zur Folge, dass ges. Krankenversicherte nur einen ganz geringen, nämlich des medizinisch notwendigen, Service erwarten können. Wenn Sie eine Zusatzversicherung für Chefarztbehandlung und Einzelbettzimmer haben, sieht die Sache wieder ganz anders aus.

Lassen Sie uns gemeinsam berechnen, wie viel das für Sie kostet. Gönnen auch Sie sich eine Chefarztbehandlung und ein Einzelzimmer im Krankenhaus, um im Falle des Falles schneller wieder gesund zu werden.

 

Brillenversicherung

Einen Zuschuß zu Sehhilfen gibt es nur noch in ganz besonderen Fällen:

Dabei darf kurz zusammengefasst die Sehkraft nicht mehr als gesamt 30% betragen. Medizinisch notwendige Hilfen werden zwar übernommen, was genau medizinisch ist, liegt weit über dem, was Sie als angemessen erachten. Um auf Nummer sicher zu gehen können Sie mit einer Brillenversicherung die Kosten abfangen.

Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr werden die Sehhilfen übernommen. Allerdings auch nur sog. "Kassengestelle". Wünschen Sie z. B. eine Entspiegelung oder Gleitsichtgläser, zahlen Sie diese Mehrkosten selber. Das wird schnell teuer, wenn man alle 2 Jahre eine neue Brille haben möchte. 

Für Kinder wurde der Einschluss von Kunststoffgläsern in die ges. Regelleistung ein wenig erweitert, sodass Kunststoffgläser jetzt auch für jüngere Schulkinder verordnet werden können. Darüber hinaus können Kunststoffgläser verordnet und von der GKV übernommen werden, wenn bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr eine Sehglasstärke von +/- 5,0 dpt, später ab + 6,0/ -8,0 dpt vorliegt. 

Die hohen Kosten einer Brille, gerade dann, wenn mehrere Familienmitglieder eine Brille tragen, können Sie mit einer günstigen Brillenversicherung absichern.

 

Übernahme der Kosten für Kontaktlinsen

Die Kosten für Kontaktlinsen werden von den Krankenkassen übernommen, wenn alle Maßgaben für die Kostenübernahme für den Patienten medizinisch notwending sind. Nicht übernommen werden die Kosten für die Reinigungs- und Pflegemittel, sowie eine bestimmte Auswahl von Tageslinsen oder besonderen Linsen für trockene Augen. Hierbei stellt sich wieder die Frage, was genau "medizinisch notwendig" ist? 

 

Krankenhaustagegeldversicherung

Eine Krankenhaustagegeldversicherung zahlt Ihnen bei einem Aufenthalt im Krankenhaus einen vorher fest vereinbarten täglich Betrag aus. Gerade für Freiberufler und Selbständige eine sinnvolle Absicherung für den Ernstfall. Eine Krankenhaustagegeldversicherung kann ebenfalls die erhöhten Kosten in Krankenhaus für Telefon, Fernsehen oder auch die Kosten der Angehörigen für den Besuch abdecken.

 

 

 

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