Was genau ist die Rüruprente (Basisrente)?

Die Rüruprente (Basisrente), wurde 2005 in Deutschland als weitere steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt. Gerade für alle, die keine Riesterzulagen bekommen (zum Beispiel Selbständige und Freiberufler) wurde diese Art der Altersvorsorge geschaffen. 

Die Rüruprente ist genau wie die Riesterrente kapitalgedeckt und nachgelagert versteuert. Allerdings ist die Höhe des steuerlich begünstigten Beitrages viel höher als bei der Riesterrente. Für 2016 beläuft sich der als Sonderausgaben abzugsfähige Höchstbetrag auf 82 % von 22.766 Euro (Ledige) beziehungsweise 45.532 Euro (Verheiratete).

Bei der Rüruprente gibt es kein Kapitalwahlrecht. Es wird immer eine lebenslange Rente ausbezahlt. Sie kann nicht vererbt werden, allerdings gibt es Möglichkeiten, das Kapital im frühen Todesfall zu sichern. Wir zeigen Ihnen gerne, wie genau das geht.

 

 

 

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