Maklervollmacht


VOLLMACHT


nachfolgend "Kunde" genannt

 

bevollmächtigt


nachfolgend "Vermittler" genannt


1. zur uneingeschränkten aktiven und passiven Vertretung des Kunden gegenüber den jeweiligen Produktgebern (insbesondere Versicherern, Kapitalanlagegesellschaften und Kreditinstituten) einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Verträge betreffenden Erklärungen, insbesondere die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Verträge,

 

2. die für die Beratung und Vermittlung notwendigen Informationen, insbesondere - unter Entbindung von der Schweigepflicht -auch Gesundheitsdaten, bei Produktgebern und Sozialversicherungsträgern einzuholen oder diesen zu erteilen,

 

3. die Betreuung und Verwaltung bestehender Verträge mit Produktgebern auf sich übertragen zu lassen,

 

4. Leistungen aus den Verträgen des Kunden mit Produktgebern geltend zu machen und bei der Erfüllung mitzuwirken,

 

5. im Namen des Kunden Beschwerden bei Aufsichtsbehörden und Schlichtungsstellen, insbesondere der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)einzureichen,

 

6. Untervollmachten an andere Vermittler zu erteilen und Verträge des Kunden mit anderen Vermittlern zu kündigen,

 

7. SEPA-Lastschriftmandate zu erteilen oder zu widerrufen, sowie den Kunden gegenüber der Hausbank im Hinblick auf die Anweisung zu vertreten, die jeweiligen Beträge vom Konto des Auftraggebers als Lastschrift abzubuchen,

 

8. Unterlagen betreffend Produktverträge von zuvor beauftragten Vermittlern herauszuverlangen,

9. unter Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung nach § 181 2. Alt. BGB in Vertretung des Kunden und eines Produktgebers Verträge zu schließen.

 

10. bei der Erfüllung seiner Aufgaben, Untervollmachten an Finanzdienstleister, namentlich an die maxpool Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH, zu erteilen und den Vertrag auf Dritte zu übertragen.


Die Vollmacht kann vom Kunden jederzeit formlos unabhängig vom Maklervertrag für die Zukunft widerrufen werden.

 

Sie gilt auch für einen Rechtsnachfolger des Vermittlers, u. a. im Falle des Todes oder der Veräußerung des Unternehmens.


Ort, Datum und Unterschrift (Kunde)

 

 

 

 

 

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